Platzordnung

Was geht und was nicht

1. Zelte und Wohnwagen sind nach Genehmigung der Rezeption auf den Ihnen zugewiesenen Standplätzen aufzustellen.

2. Unter einer Einheit versteht man ein Zelt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil und Vorzelte.

3. Eine Einheit darf die Standplatzgrenzen nicht überschreiten und muss mind. 3 m Brandschutzabstand zur nächsten Einheit halten.

4. Auf den ausgewiesenen Wohnmobilplätzen ist ein Brandschutzabstand von 2 m ausreichend. Das Errichten von Vorzelten ist dort nicht gestattet.

5. Plastikplanen als Unterlage in den Vorzelten sind verboten.

6. Zusätzliche Zelte und Wohnwagen sind nur nach Genehmigung der Rezeption aufzustellen. Kinderzelte (max. 4 m2) dürfen ohne Genehmigung aufgestellt werden. (s. Aufbauplan)

7. Alle Einheiten müssen so aufgebaut sein, dass sie jederzeit, von Ihrem Standplatz entfernt werden können.

8. Ein PKW darf auf dem Ihnen zugewiesenen Standplatz geparkt werden. Alle weiteren PKWs oder Anhänger müssen auf den ausgewiesenen Parkflächen platziert werden. (s. Aufbauplan)

9. Boote dürfen nach Genehmigung des Platzwartes nur auf den Ihnen zugewiesenen Flächen geparkt werden.

10. Bitte achten Sie darauf alle Einrichtungen auf dem Platz möglichst sauber zu hinterlassen.

Der Müll wird getrennt gesammelt. Achten Sie auf unserem Müllplatz bitte auf die verschiedenen Behälter für Glas, Papier, Metalle und Restmüll. Eine Sammelstelle für Grünschnitt und Kompost befindet sich bei der Kläranlage. Schmutzwasser darf nur in den vorgesehenen Abflüssen in den Sanitärgebäuden entsorgt werden. Ausgenommen davon sind die Plätze mit entsprechenden Schmutzwasseranschlüssen. Wohnmobile können unsere Ver- und Entsorgungsstation nutzen.

11. Das Ziehen von Wassergräben ist nur nach Genehmigung der Rezeption gestattet.

12. Das Grillen ist in entsprechenden Geräten auf den Standplätzen genehmigt. Offenes Feuer ist verboten.

13. Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr und endet um 7 Uhr. In den Ruhezeiten sollte Lärm vermieden werden. Musikgeräte sind auf Zeltlautstärke zu drosseln. Zusätzlich sollte so wenig Verkehr wie möglich durch Kraftfahrzeuge stattfinden. Wer die Ruhezeiten in grober Weise vernachlässigt, kann umgehend des Platzes verwiesen werden.

14. Ballspiele sollten nur auf den entsprechend ausgewiesenen Plätzen stattfinden. Das Drachsteigenlassen ist auf dem Campingplatz grundsätzlich verboten und erst in 500m Entfernung gestattet.

15. Hunde sind an der Leine zu führen. Bitte räumen Sie die Fäkalien Ihrer Hunde weg! Entsprechende Tütenstationen sind mehrfach auf unserem Platz vorhanden. In der Badesaison sind Hunde in der Badezone (s. Lageplan) verboten.

16. Der eingezäunte Bereich der Düne steht unter Naturschutz und darf nicht betreten werden. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Strandzugänge!

17. Auf dem Campingplatz wird, sowohl von Kraftfahrzeugen, als auch von Mopeds und Fahrrädern in Schritttempo gefahren!

18. Die gültige Landesverodnung über Camping- und Wochenendplätze kann in der Anmeldung eingesehen werden.